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Schwerpunktschule

Auftrag der Schwerpunktschule

„ (…) Die Päda­gogik der Vielfalt geht von der faktischen Heterogeni­tät jeder Schulklasse aus und vertritt ein Konzept des gemeinsamen Lernens und Lebens unterschiedlichster Schülergruppen und Schülerpersönlichkeiten, also für nichtbehinderte und behinderte Kinder, Mädchen und Jungen, deutsche und ausländische Kinder, jüngere und ältere, arme und reiche, schulisch begabte und schulschwache Kinder und alle anderen Unterschied­lichkeiten.“ (Alfred Sander, Konzepte einer inklusiven Pädagogik in: Zeitschrift für Heilpädagogik 5, 2004, S. 242)

Die IGS Osthofen ist eine Schwerpunktschule und somit eine Schule für alle Kinder und ein großes Spektrum an Lehrkräften (Förderschullehrer, Gymnasiallehrer, Hauptschullehrer, Realschullehrer, Pädagogische Fachkräfte, Schulsozialarbeiter und außerschulische Lehrkräfte). Sie hat ein schuleigenes Konzept zur individuellen Förderung eines jeden Schülers.

Als Schwerpunktschule ist sie ein möglicher Lernort für Schülerinnen und Schüler, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Schwerpunktschulen haben einen erweiterten pädagogischen Auftrag, der darin besteht, einen integrativen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten. Integrativer Unterricht bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler bei uns gemeinsam unterrichtet werden, allerdings kann der Unterricht unterschiedliche Ziele haben (=zieldifferent), die sich nach den Bedürfnissen jedes Einzelnen richten (Binnendifferenzierung). Je nach pädagogischer Notwendigkeit können auch Einzel- oder Kleingruppenförderungen hinzukommen.

 

Für die organisatorische Gestaltung der Förderung sind die Förderschullehrer zuständig, die Verantwortung für ein Gelingen der Förderung aller Schülerinnen und Schüler trägt das entsprechende Klassen- bzw. Jahrgangsteam gemeinsam. Somit entsteht ein Unterricht der individuelles Lernen für alle Schülerinnen und Schüler ermöglicht und kooperatives Lernen als Lernen voneinander versteht. Auch im Bereich der Lebenspraxis wird jedes Förderkind individuell gefördert. Die Förderung wird vom zuständigen Förderschullehrer individuell auf das entsprechende Kind abgestimmt.

 

Grundlage der Förderung sind individuelle Förderpläne, die sowohl für die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erstellt werden, als auch für alle anderen Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen (siehe LRS, Dyskalkulie) möglich sind. Bei der Erstellung dieser Förderpläne arbeiten alle an der Förderung beteiligten Personen zusammen (Regellehrer, Förderschullehrer, Eltern, außerschulische Kräfte).

Die Schwerpunktschule ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern ein Einüben des Zusammenlebens aller Kinder und erleichtert die gegenseitige Akzeptanz. Das Bildungsziel entspricht weitgehend dem angestrebten Bildungsgang, wird aber individuell auf jeden Einzelnen angepasst. Bei den meisten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Gutachten wird die besondere Berufsreife angestrebt.

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen im Bereich der Organisation im Schulalltag haben die Möglichkeit, Unterstützung durch einen Lernbegleiter (Integrationshelfer) zu bekommen. Dieser muss von den Eltern bei der entsprechenden Kreisverwaltung beantragt werden.

Auftrag der verschiedenen Berufsgruppen

An einer IGS arbeiten viele verschiedene Berufsgruppen eng zusammen.

  • Regellehrer:
    • Unterrichtung aller SuS
    • Differenzierung in allen Fächern für alle Kinder
    • Kooperation mit dem Förderschullehrer (Förderteam)
    • Mitarbeit bei der Erstellung der Förderpläne für die I-Kinder
    • Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Eltern, Logopäden, Integrationshelfern, außerschulische Partner)
    • Verschriftlichung der Förderpläne für die Regelkinder mit LRS und Dyskalkulie
  • Förderschullehrer
    • Organisation der Unterrichtung der Förderschüler
    • Mitarbeit bei der Erstellung der Förderpläne für die Regelkinder (sofern gewünscht)
    • Kooperation mit den Regellehrern
    • Bereitstellung von Informationen für Fachlehrer usw.
    • Verschriftlichung der Informationen für den Förderplan für die I-Kinder
  • Integrationskräfte
    • langfristig eingesetzte Eingliederungshilfe
    • Übernahme von Pflege (z.B. bei körperbehinderten Kindern) und gibt Hilfestellung im Unterricht
    • kein zweiter Lehrer, sondern exklusiv für das anvertraute Kind zuständig
    • Unterstützung auch im sozial-emotionalen Bereich
    • Ziel des Einsatzes einer „I-Kraft“: Selbständigkeit des Kindes zu erreichen
  • Pädagogische Fachkräfte
    • Erteilen von angeleitetem Unterricht, auf Anweisungen von Lehrern
    • für Vertretungen einsetzbar
    • enge Zusammenarbeit mit Lehrern
    • eher für die Betreuung einzelner Kinder zuständig